Allgemeine Bestimmungen

für die Durchführung von Regionsmeisterschaften  (Stand: Februar 2021)

Soweit in den speziellen Ausschreibungen der einzelnen Regionsmeisterschaften keine entgegenstehenden Angaben enthalten sind, gelten die folgenden Bestimmungen:

1. Veranstalter

Niedersächsischer Leichtathletik-Verband e.V., Bezirk Weser-Ems, Region Oldenburg

2. Durchführung

Die Meisterschaften werden nach den „Internationalen Wettkampfregeln (IWR)“, den Nationalen dazu und der Deutsche Leichtathletikordnung (DLO) in ihrer jeweils gültigen Fassung durchgeführt.
Für die Altersklassen der männlichen und weiblichen Jugend U16  und U14  werden Regionsmeisterschaften für die Region Oldenburg (Ausnahmen beachten) ausgerichtet.
Für die Altersklassen der männlichen und weiblichen Kinder U12 und U10 werden Regionsbestenkämpfe für die Region Oldenburg (Ausnahmen beachten) ausgerichtet.
Mit der Übernahme einer Regionsmeisterschaft oder Regionsbestenkämpfen
verpflichtet sich der örtliche Ausrichter die nachfolgenden Bestimmungen einzuhalten.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder aller Vereine und Leichtathletik-Gemeinschaften, die Leichtathleten beim Niedersächsischen Leichtathletik-Verband gemeldet haben und einem Verein angehören, der seinen Sitz im Bereich der Region Oldenburg hat.
Teilnahmeberechtigt sind auch Startgemeinschaften gemäß Anhang 1 der DLO, sofern der Stammverein (= der erstgenannte Verein) seinen Sitz im Bereich der Region Oldenburg hat. Über die Teilnahme von Gaststartern außerhalb der Region entscheidet der Veranstalter. Die Meisterschaften sollen hiervon in ihrem Ablauf nicht gestört werden. Die
Teilnahme an Endkämpfen/ Endläufen ist nur möglich, wenn dadurch keine Athleten der Region  benachteiligt werden.

4. Übergangsregelungen innerhalb der Altersklassen

Teilnahmeberechtigung von männlichen und weiblichen Jugendlichen U16 und jünger Männliche und weibliche Jugendliche U16 und jünger starten in ihrer Altersklasse. Übergangsmöglichkeiten in eine höhere Klasse ergeben sich aus der Deutschen Leichtathletikordnung(DLO).

5. Start- und Gesundheitspässe

Gemeldete Teilnehmer ab der Altersklasse WJ / MJ U14 an aufwärts sollten im Besitz eines gültigen Startpasses sein. Die Jugendlichen (WJ / MJ U16 und jünger) sollten außerdem sportärztlich untersucht sein.
Mit der Anmeldung zu einer Regionsmeisterschaft erklärt der meldende Verein, dass der Trainings- und Gesundheitszustand der Teilnehmer den Anforderungen des Wettkampfes entspricht und das keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen einen Start sprechen.
Der Start bei einer Regionsveranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden keinerlei Ansprüche in irgendeiner Form gegen den Veranstalter bzw. Ausrichter geltend gemacht.

6. Vor- und Endläufe sowie Endkämpfe

Die Endlaufteilnehmer werden durch Zeitvorläufe nach Meldeleistungen  ermittelt.
Aus allen Läufen kommen die  8 bzw. 6 zeitschnellsten Teilnehmer in den Endlauf. Bei weniger als 8 resp. 6 angetretenen Teilnehmern wird der Vorlauf als Endlauf gewertet.  Bei großen Teilnehmerfeldern kann ein A- und B-Endlauf ausgetragen werden.
Beim Weit- und Dreisprung sowie in allen Stoß- und Wurfwettbewerben kommen aus dem Vorkampf (3 Versuche) jeweils die acht Besten und die auf dem achten Platz mit gleicher Leistung liegenden Teilnehmer in den Endkampf (3 weitere Versuche). Bei acht oder weniger Teilnehmern hat jeder Teilnehmer sechs Versuche.

7. Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer, die sich am Stellplatz melden, aber nicht zum Wettkampf antreten,werden von der Teilnahme an diesem und an weiteren Wettbewerben dieser Veranstaltung ausgeschlossen, sofern sie nicht den Verzicht vor Beginn des Wettkampfes bekannt geben (Obmann bzw. Wettkampfbüro).
Teilnehmer, die in Vorkämpfen oder Vorläufen die weitere Teilnahmeberechtigung erworben haben, sie aber nicht wahrnehmen, werden auch von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben (Einzel und Mannschaft) dieser Veranstaltung ausgeschlossen.
Eine Ausnahme bildet der Verzicht des Teilnehmers, den er dem jeweiligen Schriftführer vor Weitergabe der Wettkampflisten bekanntgeben muss.

8. Geräte

Sämtliche Geräte, mit Ausnahme der Stabhochsprungstäbe, werden möglichst vom Ausrichter gestellt.
Eigene
Geräte dürfen  zum Wettkampfplatz mitgebracht werden. Sie müssen für die Dauer der eigenen Teilnahme anderen Aktiven zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall der Beschädigung eigener Geräte wird weder vom Veranstalter noch vom Ausrichter eine Haftung übernommen.
Eine Geräteprüfung soll möglichst durchgeführt werden, lässt sich jedoch auf Regionsebene nicht immer realisieren.

9. Organisationsbeiträge

Der Organisationsbeitrag beträgt pro Teilnehmer resp. Staffel und pro Disziplin für Veranstaltungen in unserer Region:

MJ / WJ U16 und jünger

Einzelmeldung

2,00 €

MJ / WJ U16 und jünger

Mehrkampfmeldung (Dreikampf)

4,00 €

MJ / WJ U16 und jünger

Doppelmehrkampfmeldung (Vierkampf mit integrierter Dreikampfwertung)

5,00 €

MJ / WJ U16 und jünger

Staffelmeldung

3,00 €

MJ / WJ U16 und jünger

Blockmehrkampf

7,00 €

MK / WK U12 und jünger

Teamwettkampf

25,00 €

Die Organisationsgebühren sind in der Höhe der abgegebenen Meldungen am Veranstaltungstag beim Abholen der Wettkampfunterlagen zu entrichten. Vereine, die zu einer Veranstaltung gemeldet haben und nicht antreten, müssen den Organisationsbeitrag innerhalb von 2 Wochen an den Ausrichter zahlen.

10. Meldungen

Die Meldungen sind möglichst online über das Meldeportal bei LADV abzugeben.

11. Meldeschluss

Der Meldeschluss beim Ausrichter der Meisterschaften ist auf jeden Fall einzuhalten.  Bei  Meldungen über LADV können bis zum Meldeschluss Änderungen, Abmeldungen oder Anmeldungen vorgenommen werden.
Die Meldelisten sind bei  LADV nach Meldeschluss hinterlegt und dort einsehbar. Neben der Information besteht so die Möglichkeit, evtl. Meldefehler dem Ausrichter vor der Veranstaltung mitzuteilen.

12. Nachmeldungen

Nachmeldungen nach Meldeschluss sowie am Wettkampftag werden grundsätzlich nicht angenommen. Der Ausrichter kann nach Eingang aller Meldungen vereinzelt Ausnahmen zulassen, soweit es die Felder und die organisatorischen Möglichkeiten der Ausrichter zulassen.
Nachmeldungen müssen vor Beginn der Veranstaltung, mindestens aber bis 60 Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbes abgegeben werden. Bei Nachmeldungen ist zusätzlich ein um 50% erhöhtes Meldegeld zu entrichten.

13. Wertung

Bei Cross- und Straßenläufen, die als Volks- bzw. Straßenlaufveranstaltung ausgeschrieben werden, jedoch auch eine Regionsmeisterschaftswertung beinhalten, können nur diejenigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen für diese Meisterschaften gewertet werden, die dafür von ihrem Verein bis zum Meldeschluss gemeldet wurden.
Meisterwertung: Für die Titelvergabe ist es unerheblich, wie viele Teilnehmer am Start sind.

14. Stellplatz

Wenn Stellplatzkarten ausgegeben werden, melden sich die Teilnehmer an den Laufdisziplinen spätestens 30 Minuten vor Beginn ihres Wettbewerbes durch Abgabe der Stellplatzkarten am Stellplatz.
Die Teilnehmer an den technischen Disziplinen finden sich 15 Minuten vor Beginn des Wettbewerbes direkt am Wettkampfort ein.
Für die pünktliche Meldung ist ausschließlich der Aktive verantwortlich.

15. Startnummern

Die Startnummern werden nur vereinsweise mit den Startunterlagen ausgegeben. Sie sind in voller Größe und gut sichtbar auf dem Rücken zu tragen, sofern der Ausrichter keine anderen Weisungen erteilt.
Sicherheitsnadeln werden nicht von den Ausrichtern gestellt.
Bei Läufen ab 800 m sind die Startnummern grundsätzlich auf der Brust zu tragen.
Bei den Sprungwettbewerben kann die Startnummer sowohl vorne als auch auf dem Rücken angebracht werden.

16. Auszeichnungen

Die Sieger der Meisterschaftswettbewerbe erhalten den Titel „Regionsmeister“ bzw. „Regionsmeisterin” mit Angabe des jeweiligen Austragungsjahres.
Urkunden werden für die Plätze 1-8 ausgegeben.

17. Urkunden und Ergebnislisten

Für das Nachsenden der Urkunden sind die örtlichen Ausrichter berechtigt, 2,- € zusätzlich zum Meldegeld pro Verein zu berechnen.
Ausrichter/Veranstalter, die Ihre Ausschreibung auf LADV veröffentlicht haben,
laden die Ergebnisse zeitnah nach Wettkampfende dort hoch. Wird ein anderes Meldeportal verwendet, ist die Internetadresse der Ergebnisliste bereits in der Ausschreibung mitanzugeben.
Des Weiteren soll neben der Ergebnisliste auch eine BLN oder XML Datei im Internet für die Statistiker zur Verfügung gestellt werden.
Adressen zur Weitergabe der Ergebnislisten mit Veranstaltungsbericht:
                NLV –Statistiker: statistik@nlv-la.de
                Statistiker des Bezirk Weser-Ems: Harry Jürrens   juerrens@t-online.de

18. Kampfrichter.

Die teilnehmenden Vereine müssen Kampfrichter oder Helfer stellen.
Die Anzahl der zu meldenden Kampfrichter / Helfer beträgt: 

      bei 3-5 Teilnehmern: 1 Kampfrichter / Helfer
      6-10 Teilnehmern: 2 Kampfrichter / Helfer
      11-20 Teilnehmern: 3 Kampfrichter / Helfer
      und über 20 Teilnehmern: 4 Kampfrichter / Helfer

Die Kampfrichter / Helfer sollten mit der Meldung möglichst namentlich gemeldet werden, ansonsten ist zumindest die Anzahl verbindlich anzugeben.
Sofern die Meldung über LADV erfolgt, muss die Kampfrichter- / Helfermeldung gesondert per Mail erfolgen. Auf die Stellung der Kampfrichter / Helfer kann nur im Ausnahmefall und nur mit Zustimmung des Ausrichters verzichtet werden. In dem Fall hat der meldende Verein Kontakt mit dem Ausrichter aufzunehmen und es  ist pro fehlendem Kampfrichter / Helfer ein Abstandsgeld von 50 Euro zu zahlen.


 

19. Haftung

Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstählen oder Schäden sonstiger Art.

20. Datenschutz

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Leichtathletik-Veranstaltung verarbeitet.

Veröffentlichung der Teilnehmerdaten/Fotos etc.
Folgende Teilnehmerdaten können zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheften, Ergebnislisten und Ergebnis-CDs sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht werden:
        • Vorname, Name, Jahrgang, Verein, Nationalität
        • Fotos des Teilnehmers während der Veranstaltung
        • Videomaterial
        • Interviews (gedruckt und gefilmt)

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen die Teilnehmer oder deren Erziehungs-berechtigte in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

Die Veröffentlichung der Daten nach dem Wettkampf kann auf den verbandlichen Internetseiten und in den sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, YouTube) erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Betreibern für Soziale Netzwerke die Befürchtung besteht, dass Daten nicht nachhaltig gelöscht werden, sondern nur nicht mehr sichtbar gemacht werden, wenn die Löschung begehrt wird.
Gespeicherte, personenbezogene Daten können gegebenenfalls an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer oder deren Erziehungsberechtigte in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt. Die vorstehenden Regelungen finden für Trainer und Betreuer, die sich in veranstaltungsrelevanten Bereichen befinden, ebenfalls Anwendung.